Downloads und Arbeitsunterlagen

ArchiPäd, das „Netzwerk Architektur und Pädagogik“ in Tirol, bietet konkrete Unterstützung für den Planungs- und Umsetzungsprozess beim Neu- oder Umbau einer Kinderbetreuungseinrichtung. Bewährte Arbeitsmaterialien stehen – ebenso wie der ArchiPäd-Wegweiser – als pdf zum Download zur Verfügung. 

 
Förder- und Beratungsstellen

Planen Sie den Neu- oder Umbau einer Kinderbetreuungseinrichtung? Es gibt zahlreiche Stellen, die Ihnen in unterschiedlichsten Belangen kompetent Rat und Hilfestellung anbieten. 

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Land Tirol, Abteilung Bildung, Referat Kinderbetreuung
Land Tirol, Abteilung Bildung, Referat Kinderbetreuung

zuständig für Kinderkrippen, Kindergärten und Horte
Die MitarbeiterInnen beraten Sie im Hinblick auf:
Umsetzung des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes, Weiterentwicklung der Einrichtungen in pädagogischer und konzeptioneller Hinsicht und den institutionellen Ausbau, Fördermöglichkeiten durch Land und Bund, Fortbildungsangebote für das pädagogische Personal;

Land Tirol, Abteilung Bildung, Referat Schulorganisation
Land Tirol, Abteilung Bildung, Referat Schulorganisation

zuständig für schulische Tagesbetreuung
Die MitarbeiterInnen beraten Sie im Hinblick auf:
Organisation und Zuständigkeiten bei der Umsetzung der Tagesbetreuung an Ihrer Schule, Förderungen durch Land und Bund, bauliche Voraussetzungen, Genehmigungen;
Für die Qualitätssicherung von Pädagogik und Raum, pädagogisches Gesamtkonzept und ähnliches ist der Landesschulrat für Tirol zuständig (www.lsr-t.gv.at).
Für die Aus- und Weiterbildung von Betreuungspersonal ist die Pädagogische Hochschule Tirol zuständig (www.ph-tirol.ac.at).

Land Tirol, Abteilung Gesellschaft und Arbeit, Bereich Familie
Land Tirol, Abteilung Gesellschaft und Arbeit, Bereich Familie

zuständig für Kindergruppen und Spielgruppen für Kleinkinder
Die MitarbeiterInnen prüfen und genehmigen die schriftlichen Ansuchen zur Neugründung von Spielgruppen
(Kindergruppen dürfen nicht mehr gegründet werden) 

Dachverband Selbstorganisierte Kinderbetreuung Tirol
Dachverband Selbstorganisierte Kinderbetreuung Tirol

Wir beraten private Kinderbetreuungseinrichtungen und sind Prozessbegleiter von Gründungsinitiativen. Darüber hinaus geben wir Auskünfte über Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz, Richtlinien für Kindergruppen und Spielgruppen, Aus- und Weiterbildung von Betreuungspersonal

GemNova DL GmbH
GemNova DL GmbH

Die GemNova DienstleistungsGmbH begleitet Gemeinden bei der Realisierung von Infrastrukturprojekten: Sie unterstützt dabei von der Projektentwicklung über die Förderung und Finanzierung bis hin zu allen Vergabeangelegenheiten und der Umsetzungsbegleitung.

Dorferneuerung

Dorferneuerung und LA 21 stehen für Lebensqualität und Nachhaltigkeit in den Gemeinden – Bürgerbeteiligung, Jugendprojekte, Ortskernrevitalisierung, Bewahren der Kulturgüter, Grünraummaßnahmen bis hin zum Erhalt der Infrastruktur in den Dörfern. Im Rahmen von Mitbestimmung und Architekturwettbewerben helfen wir, optimale Lösungen zu erzielen, ein besonderer Arbeitsschwerpunkt seit einigen Jahren  ist dabei auch die „Schule von morgen“, wo gemeinsam in Prozessen neue Modelle erarbeitet werden.

Kammer der ZiviltechnikerInnen für Tirol und Vorarlberg
Kammer der ZiviltechnikerInnen für Tirol und Vorarlberg

Die Kammer der ZiviltechnikerInnen für Tirol und Vorarlberg fördert und unterstützt die Durchführung von Architekturwettbewerben jeder Art und bietet untenstehende Leistungen an:

  • Allgemeine Informationen zum Wettbewerbswesen
  • WettbewerbskonsulentIn der Länderkammer, 
Beratung zu allen Themen des Wettbewerbswesens
  • VerfahrensorganisatorInnen – WettbewerbsvorbereiterInnen:
Nennung von spezialisierten Büros
  • Nominierung von TeilnehmerInnen
  • Nominierung von JurorInnen
  • Bundesvergabegesetz, WSA, Preisgeldrechner
  • Kooperation bei Wettbewerbsverfahren

Veröffentlichung von Ausschreibungen und Ergebnissen 
im Internetportal der Kammer www.architekturwettbewerbe.at

Familie & Beruf Management GmbH
Familie & Beruf Management GmbH

Als Kompetenz- und Koordinierungsstelle für Vereinbarkeitsmaßnahmen unterstützt die Familie & Beruf Management GmbH die Erstförderung neuer, innovativer und bedarfsgerechter Kinderbetreuungsprojekte, die ganzjährig geöffnet sind. Gefördert werden können jene gemeinnützigen Organisationen, die qualifizierte Fachkräfte einsetzen und bedarfsgerecht (z.B. bzgl. der Öffnungszeiten) auf die Situation von berufstätigen Eltern bzw. Alleinerziehenden eingehen sowie auch betriebliche, örtliche oder regionale Angebote im Umfeld berücksichtigen und Lücken schließen.

Köck Privatstiftung

Die Köck Privatstiftung unterstützt seit Mitte der 90er Jahre Projekte im Bereich der Schulreform und der kindgemäßen Pädagogik. Im Mittelpunkt steht das Bemühen um eine ständige Weiterentwicklung des Bildungssystems.

Mitbestimmung von Kindern
Mitbestimmung von Kindern

Die MitarbeiterInnen beraten Sie im Hinblick auf Wege und Methoden, wie man die Meinung und Bedürfnisse von Kindern in Entscheidungsprozesse einbringen kann.

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Gesetze und Richtlinien

In einem gelingenden Planungsprozess werden aktuelle Richtlinien und die gesetzlichen Rahmenbedingungen am besten von Anfang an berücksichtigt.

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Bundesländerübergreifender Bildungsrahmenplan für elementare Bildungseinrichtungen in Österreich
https://bildung.bmbwf.gv.at/ministerium/vp/2009/bildungsrahmenplan_18698.pdf?6ar4ba

Leitfaden zur Erstellung einer pädagogischen Konzeption
https://www.tirol.gv.at/fileadmin/themen/bildung/bildung/downloads/2011/Leitfaden_Konzeption_Endvers.pdf

Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz 2010 - gültig für Kinderkrippen, Kindergärten, Horte
https://www.tirol.gv.at/fileadmin/themen/bildung/bildung/downloads/2009_2010/Tiroler_Kinderbildungs-_und_Kinderbetreuungsgesetz_konsolidierte_Fassung_samt_Materialien.pdf

Novelle des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes 2016 - gültig für Kinderkrippen, Kindergärten, Horte
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrT&Gesetzesnummer=20000439

Wegbegleiter zur Errichtung einer Kinderbetreuungsinstitution - gültig für Kinderkrippen, Kindergärten, Horte
https://www.tirol.gv.at/fileadmin/themen/bildung/bildung/downloads/2012/KB_Wegbegleiter.pdf

Richtlinie zur Finanzierung des Einsatzes von Stützkräften in Kinderbetreuungsgruppen mit Einzelintegration - gültig für Kinderkrippen, Kindergärten, Horte
https://www.tirol.gv.at/fileadmin/themen/bildung/bildung/downloads/2009_2010/KBG_-_Richtlinie_Stuetzkraefte.PDF

Leitfaden Alterserweiterte Gruppen in Kinderbetreuungseinrichtungen - gültig für Kinderkrippen, Kindergärten, Horte
https://www.tirol.gv.at/fileadmin/themen/bildung/bildung/downloads/2013/LFA_Endfassung.pdf

Richtlinie zur Förderung von Spielgruppen für Kleinkinder - gültig für Spielgruppen https://www.tirol.gv.at/fileadmin/themen/gesellschaft-soziales/familie/downloads/Richtlinie_zur_Foerderung_von_Spielgruppen_fuer_Kleinkinder2011.pdf

Richtlinie zur Förderung von Kindergruppen für Kleinkinder - gültig für Kindergruppen
https://www.tirol.gv.at/fileadmin/themen/gesellschaft-soziales/familie/downloads/Richtlinie_zur_Foerderung_von_Kindergruppen2011.pdf

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Glossar

Hier finden Sie Erklärungen zur Bedeutung von Fachausdrücken, die auf dieser Website verwendet werden. 

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Alterserweiterung
Alterserweiterte Kinderbetreuungsgruppen sind Kinderkrippen-, Kindergarten- oder Hortgruppen, in denen außer Kindern der grundsätzlich vorgesehenen Altersgruppen auch Kinder anderer Altersgruppen gefördert und betreut werden. Das Spektrum umfasst Kinder bis zum Ende der allgemeinen Schulpflicht.

ArchitektIn
Der Architekt/Die Architektin befasst sich mit der technischen, wirtschaftlichen, funktionalen und gestalterischen Planung und Errichtung oder Änderung von Gebäuden und Bauwerken vorwiegend des Hochbaues. Seine/ihre Kernkompetenz ist das über das Bauen hinausgehende Schaffen von Architektur. Er/Sie ist das Verbindungsglied zwischen Pädagogik und Architektur und setzt die pädagogische Konzeption räumlich um.

Architekturwettbewerb
Architekturwettbewerbe werden veranstaltet, wenn für ein konkretes Bauvorhaben oder für eine generelle Ideenfindung der optimale Entwurf gesucht wird. Da es trotz teils sehr präziser Vorgaben (Raumprogramm) immer noch viele verschiedene Möglichkeiten gibt, ein Bauwerk zu strukturieren, zu konstruieren und zu gestalten, versucht man auf diese Weise die individuell beste Lösung zu finden. Architekturwettbewerbe sind eines der besten qualitäts- und projektorientierten Mittel zur Ermittlung der besten Lösung hinsichtlich Funktion, Ökonomie und Ästhetik für ein bestimmtes Projekt. Darüber hinaus spielt zunehmend auch die Nachhaltigkeit eines Gebäudes eine Rolle in der Bewertung.

Assistenzkraft
Assistenzkräfte sind Personen, die pädagogische Fachkräfte bei ihren pädagogischen und betreuenden Aufgaben unterstützen und die Anstellungserfordernisse nach den Paragrafen 31 und 32 des TKBBG nicht erfüllen müssen.

Ausschreibung
Die Ausschreibung ist eine Möglichkeit der Geschäftsanbahnung, bei der ein Kunde/eine Kundin öffentlich bekannt macht, welche Leistungen zu welchen Bedingungen er/sie wünscht. Dies geschieht in Zeitungen, Fachzeitschriften oder im Bundesausschreibungsblatt. Während der öffentliche Sektor meist gesetzlich dazu verpflichtet ist, nutzen in den letzten Jahren zunehmend gewerbliche wie auch private KundInnen die Möglichkeiten der Ausschreibung – in der Hoffnung, die Qualität zu steigern und gleichzeitig ihre Kosten zu minimieren. Die Durchführung unterliegt meist gesetzlichen Bestimmungen (für das Bauhandwerk z. B. der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB).

Bauausschuss
Der Bauausschuss ist ein Ausschuss des Gemeinderates, in den eine Auswahl von Gemeinderätinnen am Anfang einer Legislaturperiode gewählt werden. Der Bauausschuss beschäftigt sich mit allen baulichen Fragen die Gemeinde betreffend im Detail und gibt in Folge Beschlussempfehlungen an den Gemeinderat ab.

Betreuungsperson
Betreuungspersonen sind pädagogische Fachkräfte, Assistenzkräfte und Stützkräfte.

Erhalter
siehe Träger

Ganztägige und ganzjährige Kinderbetreuung
Ganztägiges und ganzjähriges Angebot ist das Vorhandensein einer für die Eltern in einer angemessenen Entfernung zum Wohnsitz oder Arbeitsplatz erreichbaren Kinderbetreuungseinrichtung, die

  • durchgängig während des gesamten Jahres mit einer Unterbrechung von höchstens fünf Wochen
  • mindestens 45 Stunden in der Woche
  • werktags an vier Tagen von Montag bis Freitag jeweils mindestens neuneinhalb Stunden und
  • mit dem Angebot eines Mittagessens geführt wird.

Gemeindeübergreifende Kinderbetreuung
Gemeindeübergreifende Kinderbetreuungsgruppen sind Kinderkrippen-, Kindergarten- oder Hortgruppen, in denen Kinder aus mehreren Gemeinden gefördert und betreut werden.

Hort
Hortgruppen sind pädagogische Bildungseinrichtungen, in denen schulpflichtige Kinder familienunterstützend und familienergänzend von pädagogischem Fachpersonal gefördert und betreut werden.

Kinderbetreuungseinrichtung
Kinderbetreuungseinrichtungen sind in einer räumlichen Einheit betriebene Einrichtungen, die zumindest während des Kindergartenjahres geöffnet sind und in denen Kinder in Kinderkrippen-, Kindergarten- oder Hortgruppen (Kinderbetreuungsgruppen) betreut werden.

Kindergarten
Kindergartengruppen sind elementarpädagogische Einrichtungen, die zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern durch pädagogisches Fachpersonal bestimmt sind, und in denen grundsätzlich Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Besuch einer Schule gefördert und betreut werden.

Kindergruppe
Kindergruppen dürfen nicht mehr errichtet werden! Kindergruppen sind erste außerfamiliäre, elementarpädagogische Einrichtungen, die zur Bildung, Erziehung und Betreuung und Pflege von Kindern, vorrangig durch pädagogisches Fachpersonal, bestimmt sind. Ihr Angebot richtet sich an Kinder nach dem 1. Lebensjahr bis zur Eintrittsmöglichkeit in den Kindergarten. Kindergruppen haben zumindest während des gesamten Kindergartenjahres, mindestens 20 Wochenstunden und an mindestens fünf Werktagen pro Woche geöffnet.

Kinderkrippe
Kinderkrippen sind erste außerfamiliäre, elementarpädagogische Einrichtungen, die zur Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege von Kindern durch pädagogisches Fachpersonal bestimmt sind und in denen grundsätzlich Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr gefördert und betreut werden.

Organisatorische Konzeption
Hier werden die Rahmenbedingungen, Handlungsanleitungen und Regeln der Kinderbetreuungseinrichtung definiert.

Öffentlicher Träger
Wenn der Erhalter eine Gebietskörperschaft ist, handelt es sich um eine öffentliche Kinderbetreuungseinrichtung.

Pädagogische Fachkräfte
Pädagogische Fachkräfte sind Personen, die die Anstellungserfordernisse nach den Paragrafen 31 und 32 des TKBBG erfüllen.

Pädagogische Konzeption
Die pädagogische Konzeption gibt vor, nach welchen Werten in einer Einrichtung gearbeitet wird und beschreibt, wie sich diese Werte auf die Haltung gegenüber Kindern, Eltern, MitarbeiterInnen und SystempartnerInnen auswirken. Die pädagogische Konzeption vermittelt dem/der LeserIn die Ausrichtung der pädagogischen Arbeit und zeigt die theoretischen Hintergründe des gelebten Praxisverständnisses auf. Neben der pädagogischen Arbeit mit den Kindern wird auch die Zusammenarbeit im Team, mit den Eltern, mit dem Träger, mit den Nachbarorganisationen etc. beschrieben. Die pädagogische Konzeption wird mit und von den Menschen in der Einrichtung laufend weiterentwickelt.

Pädagogisches Konzept
Oft wird „pädagogisches Konzept“ mit „Konzeption“ verwechselt. Ein Konzept ist ein schneller Entwurf oder die Umsetzung von etwas. Die Konzeption hingegen umfasst grundsätzliche Überlegungen zur Philosophie, den Werten und der Ausrichtung der Organisation.

Privater Träger
Wenn der Erhalter keine Gebietskörperschaft ist, handelt es sich um eine private Kinderbetreuungseinrichtung.

Raum- und Funktionsprogramm
Das Raum- und Funktionsprogramm steht am Anfang einer Bauplanung und enthält detaillierte Angaben über Flächen, Nutzungen und Funktionen. Es wird auf Basis der pädagogischen Konzeption erstellt.

Schulische Tagesbetreuung
Schulische Tagesbetreuung ist Teil eines pädagogischen Gesamtkonzeptes des jeweiligen Schulstandortes, das alle an der Schule Tätigen mittragen und im Sinne einer lernenden Organisation weiterentwickeln. Bildung, Erziehung und Betreuung müssen ein ganzheitliches Angebot in der Schule darstellen und neue Lernformen ebenso wie außerschulische Kooperationspartner einbeziehen.

Spielgruppe
Spielgruppen sind außerfamiliäre, elementarpädagogische Einrichtungen, die Kleinkindern erste soziale Erfahrungen in Vorbereitung auf die regelmäßige Kinderbetreuung in einer Kindergruppe, Kinderkrippe oder einem Kindergarten ermöglichen sollen. Ihr Angebot richtet sich an Kinder ab dem ersten Lebensjahr bis zur Eintrittsmöglichkeit in einen Kindergarten. Spielgruppen sind nicht zwingend während des gesamten Kindergartenjahres geöffnete Einrichtungen mit einer Öffnungszeit von weniger als 20 Stunden pro Woche und maximal sechs Stunden pro Tag.

Stützkräfte
Stützkräfte sind Assistenzkräfte, die zusätzlich zu den Aufgaben einer Assistenzkraft auch zur Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte bei der Förderung und Betreuung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf eingesetzt werden.

Tiroler Bildungsplan
Die Kinderbetreuungseinrichtungen, die Tagesbetreuung sowie die Spielgruppen haben einen Bildungsauftrag zu erfüllen. Dazu hat die Landesregierung in Ergänzung und Ausführung des Bildungsplanes für institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots und über die Einführung der verpflichtenden frühen sprachlichen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Schaffung eines bundesweiten vorschulischen Bildungsplanes, LGBl. Nr. 13/2009, durch Verordnung einen Tiroler Bildungsplan erlassen. Im Rahmen des Tiroler Bildungsplans sind geeignete Maßnahmen zur Qualitätssicherung in Kinderbetreuungseinrichtungen und zur Aus-, Fort- und Weiterbildung der Betreuungspersonen vorzusehen.

Tiroler Kinderbildungs- & -betreuungsgesetz (TKBBG)
Dieses Gesetz regelt

a) die Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege von Kindern in Kinderbetreuungseinrichtungen,

b) die Organisation, den Besuch, die Anforderungen an das Personal und den Personaleinsatz sowie die Finanzierung von Kinderbetreuungseinrichtungen,

c) die Aufsicht über Kinderbetreuungseinrichtungen,

d) die fachlichen Anstellungserfordernisse der in Kinderbetreuungseinrichtungen und in Schülerheimen eingesetzten pädagogischen Fachkräfte und

e) die Tagesbetreuung von Kindern sowie die Förderung von Kinderspielgruppen.

Träger
Träger ist eine natürliche oder juristische Person, die für

a) die Bereitstellung und Instandhaltung der für den Betrieb einer Kinderbetreuungseinrichtung, einer Kinderspielgruppe oder der für die Tagesbetreuung notwendigen Gebäude, Räume und Liegenschaften, deren Reinigung, Beleuchtung und Beheizung

b) die Beistellung des für die Betreuung der Kinder erforderlichen Fachpersonals sowie des für die Betreuung der Gebäude, Räume und Liegenschaften erforderlichen Hilfspersonals

c) die Bereitstellung und Instandhaltung des Beschäftigungs- und Spielmaterials und

d) die Deckung des sonstigen Sachaufwandes verantwortlich ist.

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