Der Archipäd Wegweiser
 
Schritt 1
Das Projekt steuern
Das Projekt steuern

Der Neu- oder Umbau einer Kinderbetreuungseinrichtung ist ein komplexer Prozess, der von einer repräsentativ besetzten Steuerungsgruppe getragen werden sollte. Sie bringt den Planungsprozess Schritt für Schritt voran und bereitet Entscheidungen für den Gemeinderat oder den Vorstand des privaten Vereins vor, der das Projekt beauftragt hat. Es ist sinnvoll, mindestens eine/n VertreterIn aus allen im neuen Haus vorgesehenen Bereichen der Kinderbetreuung in die Steuerungsgruppe einzubinden. Durch das Einbeziehen aller relevanten Gruppen kann eine breite Basis für Entscheidungen hergestellt werden.

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Breite Beteiligung

In der Steuerungsgruppe sollten folgende Perspektiven durch mindestens je eine Person vertreten sein:

Träger

  • Bei öffentlichen Trägern: ein Mitglied des Bauausschusses
  • Bei privaten Trägern: ein Gründungsmitglied/Vorstandsmitglied des Vereins
  • Bei öffentlich-privaten Kooperationen: beide gemeinsam (z.B. Gemeinde ist Errichter, Verein ist Träger)

PädagogInnen

  • Pädagogische Fachkräfte aus allen vorgesehenen Bereichen, die bereits in der Einrichtung arbeiten oder die im neuen Haus arbeiten werden
  • Wenn noch kein Personal da ist, pädagogische Fachkräfte, die in den relevanten Betreuungskontexten tätig sind (müssen evtl. als externe BeraterInnen beauftragt werden)

Die Einstellung des pädagogischen Personals sollte daher so früh wie möglich erfolgen.

ArchitektInnen

  • Beratende/r ArchitektIn
  • Bausachverständige/r der Gemeinde

Diese müssen in der Phase der Zieldefinition noch nicht unbedingt dabei sein, aber spätestens bei der Ausarbeitung des Raum- und Funktionsprogramms dazukommen.

NutzerInnen

  • Eltern: mindestens ein/e ElternvertreterIn aus einer bestehenden Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtung
  • Kinder: mindestens eine (neutrale) Person, die Kinderinteressen vertritt
  • MitarbeiterInnen: Neben der pädagogischen Leitung auch eine Person aus dem Betreuungsteam, die die Perspektive der MitarbeiterInnen einbringen kann

Im Lauf des Prozesses kann die Steuerungsgruppe nach Bedarf erweitert werden.

Klare Strukturen

Bei der Konstituierung der Steuerungsgruppe ist es hilfreich, einige Punkte zu klären:

Welche Person vertritt welche Interessen und Sichtweisen?

Die Qualität der Arbeit in der Steuerungsgruppe steigt, wenn für alle transparent und klar definiert ist, welches Mitglied welche Sichtweise einbringen und vertreten soll.

Wer ist der/die ModeratorIn der Gruppe?

  • Bei größeren Bauvorhaben ist es sinnvoll, eine neutrale Person (ohne Stimmrecht) zu engagieren, die die Steuerungsgruppe leitet. Die Investition lohnt sich, weil sie hilft, Zeit zu sparen und Konflikten vorzubeugen.
  • Es kann auch ein Mitglied der Gruppe, das das Vertrauen aller genießt, zum/zur ModeratorIn gewählt werden.

Wie werden Entscheidungen getroffen?

Die Gruppe kann sich auf ein Konsensprinzip festlegen oder z. B. beschließen, dass im Bedarfsfall abgestimmt wird und eine Zweidrittelmehrheit erreicht werden muss. Auch andere Varianten sind möglich.

Beispiel 1: Bau eines Kindergartens, öffentlicher Träger

  1. Die Bürgermeisterin vertritt die Interessen der zukünftigen Generationen und ist für Nachhaltigkeit und Dorfentwicklung zuständig.
  2. Die Vertreterin des Bauausschusses übernimmt Verantwortung für Kosten und Finanzierbarkeit sowie für den Vergabeprozess.
  3. Die Kindergartenleiterin vertritt die Interessen der MitarbeiterInnen und der Kinder.
  4. Die Obfrau des Eltern-Kind-Zentrums vertritt die Interessen der Eltern und Kinder.
  5. Der Elternbeirat des Kindergartens vertritt die Interessen der Eltern.
  6. Die externe Beraterin für Prozessbegleitung und -entwicklung trägt die Verantwortung für den Prozess und die Kommunikation zwischen allen Beteiligten.
  7. Die Pädagogin einer der vier bestehenden Kindergartengruppen bringt die Interessen der Kinder ein.
  8. Die Bausachverständige der Gemeinde vertritt die Interessen der Raumplanung und bezieht das Ortsbild ein.

Beispiel 2: Bau eines Hauses für Generationen, privater Träger

  1. Der Obmann des Vereins vertritt die Interessen aller potenziellen NutzerInnen und sonstigen Interessierten ( AnrainerInnen, DorfbewohnerInnen etc.).
  2. Die Wohnbaugesellschaft kümmert sich um den Vergabeprozess und um die Einhaltung der rechtlichen Normen.
  3. Ein Unternehmensberater kümmert sich um die Finanzierbarkeit und die Kosten und um die Kommunikation zwischen Obmann und Wohnbaugesellschaft.
  4. Der Amtsleiter der Gemeinde vertritt die Interessen der BürgerInnen bzgl. Erscheinungsbild der Gemeinde, Standortfaktor und Attraktivität für zukünftige BürgerInnen.
  5. Der Leiter der bestehenden Kinderkrippe vertritt die Interessen der Eltern.
  6. Der Leiter des bestehenden Kindergartens vertritt die Interessen der Gemeinde bzgl. Kinderbetreuung.
  7. Ein Mitarbeiter aus der Kinderkrippe vertritt die Interessen der Kinder unter drei Jahren.
  8. Ein Mitarbeiter aus dem Kindergarten vertritt die Interessen der drei- bis sechsjährigen Kinder.
  9. Der Elternvertreter der Schule vertritt die Interessen der Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren.
  10. Der Leiter des Altenwohnheims vertritt die Interessen der Generation 60+.
  11. Ein weiteres Vorstandsmitglied des Vereins – selbst Pädagoge – vertritt die Interessen der zukünftigen MitarbeiterInnen.
  12. Ein Gemeinderatsmitglied – selbst Architekt – vertritt die Architektensicht.
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Schritt 2
Ziele definieren
Ziele definieren

Ohne Ziele gibt es kein Projekt. Doch nur wenn Ziele klar definiert werden, kann die Umsetzung von Ideen in ein konkretes Projekt gelingen. Es ist daher ratsam, diesem Teil des Prozesses genügend Raum zu geben und alle AkteurInnen in die Ausarbeitung der Ziele einzubeziehen. Im Idealfall wird dieser Schritt durch eine/n professionelle/n ModeratorIn begleitet. Bei der Formulierung der Ziele sollte über das konkrete Projekt hinaus gedacht werden. Nicht nur das Gebäude an sich ist Gegenstand der Überlegungen, sondern das gesamte soziale, wirtschaftliche, kulturelle und infrastrukturelle Umfeld wird einbezogen.

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Folgende Überlegungen können für die Formulierung der Ziele relevant sein:

  • Langfristige Ausrichtung: Die demografische Entwicklung ist eine schwer zu bestimmende Größe, daher sollte der Bau eine gewisse Flexibilität haben.
  • Standort der Kinderbetreuungseinrichtung: Ortsmitte, Stadtrand, Nähe zu Wald und Wiesen, Nähe zu Wohngebieten oder zu Gewerbegebieten; Anfahrt/Parkmöglichkeiten, Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel; Thema Lärm (sowohl Kinderlärm als auch Umgebungslärm)
  • Projekt als Chance, die Attraktivität der Gemeinde zu erhöhen und das Wirtschaftswachstum anzukurbeln: Familienfreundlichkeit als Standortvorteil sehen, d.h. Kinderbetreuung nicht isoliert betrachten.
  • Einzugsgebiet: Sollen Kinder aus umliegenden Gemeinden betreut werden? Sind Gespräche mit anderen Gemeinden sinnvoll?
  • Ist-Stand-Analyse: Mit welchen bestehenden öffentlichen und privaten Kinderbetreuungseinrichtungen sind wir derzeit (baulich) zufrieden? Was soll bestehen bleiben? Was neu gebaut? Was erweitert?
  • Für welche Kinder (Alter, Wohnort …) bauen wir? Für welche Eltern?
  • Beteiligte: Wer könnte mit diesen Zielen nicht einverstanden sein? Müssen wir mit einer Gruppe von Menschen reden, die wir bisher noch nicht berücksichtigt haben?
  • Mit welchem Finanzvolumen kann gebaut werden? Welche Investitionssumme steht zur Verfügung?

  • „Wir wollen Kindern und Eltern in unserer Gemeinde bedarfsgerechte Kinderbetreuung von Null bis 14 Jahren bieten.“
  • „Wir möchten unsere Kinderbetreuung für Sechs- bis Zehnjährige nach modernen Gesichtspunkten des Lernens und der Freizeitgestaltung qualitativ verbessern und quantitativ an den spürbar steigenden Bedarf der Familien in unserer Gemeinde anpassen.“
  • „Wir sind mit der baulichen Umsetzung der Schule und des Kindergartens zufrieden. Wir möchten jedoch neue Räume für Kinder unter drei Jahren und von sechs bis zehn Jahren (am Nachmittag) schaffen. Zusätzlich wollen wir mehr Außenflächen für alle Kinder zur Verfügung stellen.“
  • „Wir rechnen mit einer Auslastung von xx Kindern pro Gruppe und gestalten unser Angebot so qualitätsvoll, dass Familien unser Angebot gern annehmen!“
  • „Wir gestalten die Räume so, dass zukünftige Bedarfsänderungen flexibel beantwortet werden können.“
  • „Wir haben x Euro zur Verfügung, um dieses Projekt umzusetzen. Wir planen den jährlichen Betrieb mit folgendem Budget: y Euro an Einnahmen, z Euro an Ausgaben.“
  • „Wir bauen nicht das Teuerste oder Luxuriöseste, sondern Sinnvolles und mehrfach Nutzbares.“
  • „Wir bauen mit schadstofffreien, natürlichen Materialien.“
  • „Wir möchten die Kinder so gut wie möglich in den Planungsprozess einbinden.“
  • „Wir orientieren uns in erster Linie an den Bedürfnissen der NutzerInnen, in zweiter Linie an der Integration in das Ortsbild unserer Gemeinde.“
  • Wir möchten die Kinderbetreuung der 0-14 Jährigen gemeinsam mit der Altenbetreuung, der Hebammenambulanz und des Eltern-Kind-Zentrums realisieren, weil wir hierin wertvolle Synergien sehen, nämlich: …
  • Wir haben erkannt, dass wir in unserer Gemeinde zu wenig Kinder haben (werden), um eine eigene umfassende Kinderbetreuung von 0-14 Jährigen realisieren zu können. Wir werden jedoch gemeinsam mit der Nachbargemeinde eine Betreuung für diese Altersgruppe planen und diese entsprechend mitfinanzieren.
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Schritt 3
Expertise einholen
Expertise einholen

Sobald die Ziele definiert sind, ist ein erstes Beratungsgespräch mit der pädagogischen Aufsicht des Referats Kinderbetreuung in der Abteilung Bildung im Amt der Tiroler Landesregierung sinnvoll und notwendig. Jedes Projekt wird inhaltlich auf die räumliche und pädagogische Qualität von diesem Referat geprüft, deshalb ist eine frühzeitige Zusammenarbeit in jedem Fall zielführend.

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Beratung und Information

Die ExpertInnen der Abteilung Bildung im Amt der Tiroler Landesregierung beantworten Fragen zu den gesetzlichen Bestimmungen, die im Zusammenhang mit Planung und Umsetzung relevant sind. Sie informieren außerdem über Fördermöglichkeiten ihrer Abteilung. Darüber hinaus bieten noch weitere Stellen Beratung und Informationen an:

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Schritt 4
Das Umfeld beteiligen
Das Umfeld beteiligen

Der Neu- oder Umbau einer Kinderbetreuungseinrichtung betrifft auch die Menschen, die in der Nähe wohnen. Sie sind ebenfalls „ExpertInnen“, kennen die Gegebenheiten und Bedürfnisse des Umfelds und können Chancen und Risiken des Projekts vor Ort einschätzen. Deshalb ist es absolut notwendig, sie als PartnerInnen am Prozess zu beteiligen, und zwar bereits in einem frühen Stadium des Projekts – noch bevor es konkrete Pläne für die Umsetzung der Ziele gibt. Planungszeit und -energie können auf diese Weise gleich in die richtige Richtung investiert werden, konflikthafte und teure Umwege werden vermieden.

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Umfeldanalyse

Mithilfe einer einfachen Umfeldanalyse lässt sich veranschaulichen, wer am Projekt interessiert sein könnte und daher am Prozess beteiligt werden muss:

  • Alle Personen, die in der Gemeinde/einem Teil dieser Gemeinde wohnen
  • MitarbeiterInnen von benachbarten Bildungs- oder Betreuungseinrichtungen
  • Eltern und zukünftige Eltern
  • AnrainerInnen
  • Betriebe
  • EntscheidungsträgerInnen von benachbarten öffentlichen und privaten Trägern
  • PolitikerInnen der Nachbargemeinden
  • usw.

Die Beteiligung des Umfelds kann Projektziele und Strategie verändern. Es kann sich auch herausstellen, dass es sinnvoll wäre, die Steuerungsgruppe um neue Mitglieder zu erweitern oder z. B. Arbeitsgruppen zu einzelnen Themen zu bilden.

Beispiel für eine Umfeldanalyse

Austausch und Zusammenarbeit ermöglichen

Die Steuerungsgruppe stellt in diesem Schritt den relevanten Personen aus dem Umfeld die Projektziele, die Rahmenbedingungen und den geplanten Ablauf des Planungsprozesses vor. Alle Sichtweisen, Meinungen und Vorschläge werden vorurteilsfrei und offen gehört und aufgenommen, unabhängig davon, ob es sich um Kritik oder Lob, Änderungsvorschläge oder Zustimmung handelt. „Hätten-wir-doch“-Situationen kann auf diese Weise vorgebeugt werden. Eine professionelle Moderation hilft, den Beteiligungsprozess sachlich und konstruktiv zu gestalten, da eine außenstehende Person nicht emotional in das Projekt involviert ist. Eine offene und ideenfördernde Atmosphäre ist ideal.

Mögliche Formate

  • Öffentliche Gemeindeversammlung
  • Podiumsdiskussion mit ExpertInnen
  • Versammlungen mit einzelnen Gruppen der Öffentlichkeit (z.B. AnrainerInnen, Betriebe, Eltern, ..)
  • Runder Tisch mit mehreren Gruppen
  • Fragebogenerhebung
  • Worldcafé mit unterschiedlichen Gruppen
  • usw.

Kinder beteiligen

Kinder wissen oft ziemlich genau, was sie brauchen – daher ist es sinnvoll, sie in den Prozess einzubinden. Sie brauchen ein auf sie abgestimmtes Setting, um ihre Wünsche und Bedürfnisse ausdrücken zu können.

Allerdings sollte nur dann ein Beteiligungsprozess von Kindern gestartet werden, wenn ihre Wünsche dann auch ernst genommen werden (können). Wenn Kinder z. B. Baumhäuser, Räuberhöhlen und Pferdeställe zeichnen, die sie sich in ihrem Kindergarten oder Hort wünschen, dann dürfen diese Wünsche nicht einfach als „nett, aber unmachbar“ abgetan werden. Vielleicht ist es möglich, die Ideen der Kinder zumindest in veränderter Form zu erfüllen. Wenn z. B. kein Pferdestall realisiert werden kann, könnte vielleicht ein Hasenstall im Außenbereich geplant werden? Oder es wird in die Konzeption aufgenommen, dass Kinder ab und zu einen Bauernhof in der Nähe besuchen?

Es gibt Fachleute zu Kinderbeteiligungsprozessen, die dazu Auskunft geben können:
LINK: Förder- & Beratungsstellen

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Schritt 5
Strategie entwickeln
Strategie entwickeln

In diesem Schritt werden die konkreten Optionen zur Erreichung der Ziele entwickelt und abgewogen. Es geht nun darum, Rahmenbedingungen, Inhalte und Eckpfeiler des Projekts zu definieren. Eine gute Möglichkeit dafür ist die Gründung von mehreren Arbeitsgruppen, die jeweils aus einem oder mehreren Mitgliedern der Steuerungsgruppe und anderen Fachleuten bestehen. An diesem Punkt wird also der Kreis der aktiven Personen erweitert, um alle Fragen differenziert bearbeiten zu können.
Die in diesem Schritt ausgearbeitete Strategie beschreibt also, wie die vorher formulierten Ziele erreicht werden können.

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Den Blick erweitern

Nur allzu leicht orientieren wir uns an den Gegebenheiten und Strukturen, die wir kennen – aus anderen Projekten oder aus eigener Erfahrung. Es ist lohnend, sich bewusst von fixen Vorstellungen zu verabschieden und z. B. die räumliche Gestaltung ganz neu zu überdenken. Soll es, wie im „alten“ Kindergarten, eine Puppen-, Bau-, Lese- und Kuschelecke geben und in der Mitte des Raumes Tische zum Basteln und Essen? Oder gibt es alternative Modelle, die neu zu entwickeln wären? Wer ein Projekt planen möchte, das die kleinen und großen NutzerInnen begeistert, sollte versuchen, offen für neue Wege zu sein.

Bedürfnisse aller NutzerInnen

Davon ausgehend, wer das zukünftige Gebäude nutzen wird, sollte die Frage nach den Bedürfnissen der Kinder hohe Priorität haben. Was brauchen Kinder? Was tun sie am liebsten? Wichtig sind auch die anderen NutzerInnen des Gebäudes: Was brauchen BetreuerInnen und Eltern?

Dieser Schritt ist nicht kompliziert. Er sollte aber nicht vergessen werden, denn sonst besteht die Gefahr, dass wichtige Bedürfnisse der NutzerInnen vergessen werden und dadurch in der baulichen Umsetzung etwas fehlt. 

  • Welche Bedürfnisse haben unsere NutzerInnen?
  • Wie groß ist die zu erwartende Anzahl der NutzerInnen in welchen Altersgruppen? (Auch die zukünftige Entwicklung sollte beachtet werden.)
  • Wie viel Fläche an Innen- und Außenräumen benötigen wir ungefähr? Haben wir clevere Möglichkeiten der Mehrfachnutzung ausgeschöpft?
  • Wo kann gebaut werden? (Flächenwidmungsplan, Raumordnung und örtlichen Bebauungsplan beachten.)
  • Planen wir die Zusammenarbeit mit Betrieben, Privatpersonen oder Gemeinden?
  • Welche Vor- und Nachteile hat ein privater im Vergleich zu einem öffentlichen Träger?
  • Welche Quellen für die Finanzierung des Baus und des Betriebs stehen zur Verfügung? Bund, Land, Gemeinden, Firmen, Sponsoren?
  • Erreichen wir durch Zusammenarbeit mit NachbarInnen eine bessere Finanzierung sowohl bei der Investition als auch bei der jährlichen Budgetierung?
  • Welche Organisationsform wählen wir? Spielgruppe, Kinderkrippe, Kindergarten, Hort, schulische Tagesbetreuung?
  • Planen wir ein altersübergreifendes Konzept?
  • Wie gehen wir mit Integration/Inklusion von Kindern mit besonderen Bedürfnissen um?
  • Planen wir offene oder geschlossene Gruppen innerhalb der Einrichtung? Sollen die Kinder verschiedener Altersstufen „wandern“ können?
  • Bietet sich aufgrund unserer Ziele eine spezifische pädagogische Ausrichtung an? (Schwerpunkt: Bewegung, Musik, Wald etc.)
  • Welche jährlichen und täglichen Öffnungszeiten bieten wir an?
  • Wie gestalten wir die Elternbeiträge?
  • Wie ist unser Zeitplan für die Planung und Umsetzung?
  • Wie gestalten wir das Projektmanagement?
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Schritt 6
Öffentlichkeitsarbeit
Öffentlichkeitsarbeit

Ein Projekt zur Errichtung einer Kinderbetreuungseinrichtung geht immer die breite Öffentlichkeit an. Öffentlichkeitsarbeit ist daher notwendig und wichtig. Die gelungene Kommunikation der Steuerungsgruppe mit der Öffentlichkeit verbindet das immer konkreter werdende Vorhaben mit den Menschen in der Umgebung. Neben der Vermittlung von Informationen ist es wichtig, eine positive Stimmung zu vermitteln und die Vorfreude auf die neue Institution zu teilen.

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Ziele der Öffentlichkeitsarbeit

Der Bevölkerung aktuelle, sachliche Informationen zur Verfügung stellen.

Ehrlich über auftauchende Probleme und Erfolge Bericht erstatten. Das macht die Kommunikation glaubwürdig und zeigt, dass die Menschen ernstgenommen werden.

Entscheidungsprozesse transparent machen, z. B. Vorteile der gewählten Option und Nachteile der nicht gewählten erklären, um die Gründe für eine Entscheidung nachvollziehbar zu machen.

Vorfreude (der NutzerInnen) auf das Ergebnis sicht- und spürbar machen.

Tipps für die Öffentlichkeitsarbeit:

  • Bilder sprechen lassen
  • Verschiedene Medien wählen: z.B. schriftlich in eigenen Aussendungen, mündlich bei Veranstaltungen, Zeitungsberichte, Schwarzes Brett, Homepage, Facebook, Radio/TV etc.
  • Kontinuierlich informieren: bei der Planung (besonders nach der Erarbeitung der Strategie!), bei der Durchführung und über die Eröffnung hinaus
  • Feedbackmöglichkeit für die Öffentlichkeit in jeder Phase geben (wichtig auch bei „Beschwerden“ – oft nützt es bereits, wenn Menschen „ihrem Ärger Luft machen können“)
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Schritt 7
Konzeption erarbeiten
Konzeption erarbeiten

Die Erstellung der Konzeption liegt in der Verantwortung der Steuerungsgruppe. Auf keinen Fall sollte die Konzeption nur von einer kleinen Untergruppe verfasst werden. Ein Konsens auf möglichst breiter Basis ist wünschenswert, damit die Konzeption von allen (zukünftigen) Beteiligten auch mitgetragen werden kann. Außerdem muss klar sein, dass die Konzeption dynamisch und veränderbar ist: Sie soll ständig weiterentwickelt und sich verändernden Bedürfnissen angepasst werden.
Unterschieden wird zwischen der pädagogischen und der organisatorischen Konzeption. 

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Pädagogische Konzeption

Die pädagogische Konzeption gibt vor, nach welchen Werten in einer Einrichtung gearbeitet wird und beschreibt, wie sich diese Werte auf die Haltung gegenüber Kindern, Eltern, MitarbeiterInnen und SystempartnerInnen auswirken. Die pädagogische Konzeption beschreibt und vermittelt das Grundverständnis von Betreuung, Bildung, Erziehung und Pflege und zeigt die theoretischen Hintergründe des gelebten Praxisverständnisses auf. Neben der pädagogischen Arbeit mit den Kindern wird auch die Zusammenarbeit im Team, mit den Eltern, mit dem Träger, mit den Nachbarorganisationen etc. beschrieben. Die pädagogische Konzeption wird mit und von den Menschen in der Einrichtung laufend weiterentwickelt.

Die Hauptverantwortung für diesen Teil der Konzeption liegt bei den PädagogInnen. Bei neuen Einrichtungen ist es wichtig, die Personen, die tatsächlich in Zukunft hier arbeiten werden, am Prozess zu beteiligen bzw. den Prozess in ihre Verantwortung zu geben. Wenn diese Personen noch fehlen, kann eine pädagogische Fachkraft diese Arbeit übernehmen. Sie sollte den Auftrag bekommen, sich in die Situation einer späteren Mitarbeiterin zu versetzen.

Die PädagogInnen bringen ihr Wissen aus Theorie und Praxis ein, holen sich bei Bedarf Rat und Unterstützung und nehmen sich genügend Zeit für die Ausarbeitung der relevanten Aspekte. Die pädagogische Konzeption steht nie für sich allein, sondern ist Teil des Gesamtprojekts. Sie orientiert sich an den Zielen und Strategien, die bereits in der Steuerungsgruppe erarbeitet wurden. Auch das Leitbild des Trägers wird hier berücksichtigt.

Jede pädagogische Konzeption soll einzigartig und unverwechselbar sein, denn keine Institution ist wie die andere. Wenn die Konzeption einer anderen Einrichtung übernommen wird, fehlt nicht nur die individuelle Handschrift, sondern auch die Auseinandersetzung im Team, die mit der Erstellung der Konzeption einhergeht. Daher ist es – etwa bei Zeitknappheit – besser, mit einer Minimalversion zu beginnen, die im Lauf der Zeit erweitert wird.

Organisatorische Konzeption

In der organisatorischen Konzeption werden die Rahmenbedingungen, Handlungsanleitungen und Regeln der Kinderbetreuungseinrichtung definiert. Die organisatorische Konzeption kann erst nach der pädagogischen entwickelt werden. Sie beschreibt die Bedingungen, die nötig sind, um die in der pädagogischen Konzeption definierten Werte umzusetzen und zu leben.

In der organisatorischen Konzeption werden die Rahmenbedingungen und Regeln, die in einer Organisation gelten, festgelegt: Organigramm, Entscheidungsstrukturen, Finanzierungskonzept, Hausordnung, Stellenbeschreibungen, Rollendefinitionen, Fortbildungsplan, Art und Weise der Mittagessenzubereitung, Menüplan usw.

Auch hier gilt: Es wird das festgelegt, was am Anfang gebraucht wird. Der Rest entwickelt sich mit der Zeit.

Beispiel 1: 

Bei der Planung eines neuen Kindergartens wurde sofort nach der Strategieentwicklung mit der Erstellung der pädagogischen und organisatorischen Konzeption begonnen. Es handelte sich um einen Neubau und das Personal für den Kindergarten war noch nicht gefunden. Deshalb engagierte man ein Team aus MitarbeiterInnen der Kindergärten dieser Stadt und eine externe pädagogische Beraterin (insgesamt vier Personen) auf Honorarbasis. Es standen zwei Monate zur Verfügung, in denen intensiv gearbeitet wurde – sowohl im Team als auch individuell. Der Einwand, dass die pädagogische Konzeption nur jene erstellen können, die dann tatsächlich in der Einrichtung arbeiten werden, wurde entkräftet: Erstens werden in Kinderbetreuungseinrichtungen immer wieder neue Personen angestellt, die mit der bereits bestehenden Konzeption konfrontiert werden und diese dann im Team mit der Zeit weiterentwickeln. Zweitens konnte das Team, das nun engagiert wurde, durch die Vorgabe der Ziele und der Strategie die örtlichen Gegebenheiten und Bedürfnisse berücksichtigen. Somit wurde sichergestellt, dass die Konzeption für die spezifische Situation dieses Kindergartens passend ist.

Beispiel 2:

Bei einer Neuplanung von Kinderkrippe und Kindergarten wurde befunden, die Konzeption (pädagogisch sowie organisatorisch) könne noch nicht erarbeitet werden, da noch keine PädagogInnen für die Einrichtung gefunden waren. Es wurde daher versucht, ein allgemeines Raumprogramm anhand des „Bundesländerübergreifenden BildungsRahmenPlans“ zu erarbeiten. Doch es zeigte sich, dass viele Fragen ohne Konzeption nicht beantwortet werden konnten, wie z.B.:

  • Wie groß sollen Büro, Garderobe und Teamküche sein?
  • Wie viele Personen werden dort arbeiten?
  • Muss der Kindergarten auch einen Wickelbereich haben? Wo soll dieser sein? Sollen die Garderobenbereiche von Kinderkrippe und Kindergarten räumlich getrennt sein?
  • Wie sollen die Räume der Kinderkrippe und des Kindergartens miteinander verbunden sein?
  • Wie sollen die Innenräume mit den Außenräumen verbunden sein?
  • usw.

Bald war klar, dass eine Konzeption als Basis für die Erarbeitung des Raumprogramms notwendig ist. Es wurde eine pädagogische Prozessbegleiterin engagiert, die versuchte, eine möglichst flexible Konzeption zu erstellen, um zukünftig unterschiedliche pädagogische Ansätze möglich zu machen. Nach Erarbeitung der Konzeption konnten die Fragen beantwortet werden:

  • Kinderkrippe und Kindergarten haben so lange Öffnungszeiten, dass es nicht genügt, jeweils zwei Betreuungspersonen zu beschäftigen. Das Team muss aus mehr als vier Personen bestehen, insgesamt aus mindestens acht Personen, wenn die langen Öffnungszeiten wie auch Urlaubsvertretungen mit einberechnet werden. Somit müssen Garderobe, Teamküche und Büro etwas vergrößert werden.
  • Die Nachmittagsbetreuung wird alterserweitert im Kindergarten geführt. Einige Krippenkinder werden daher am Nachmittag im Kindergarten mitbetreut. Nur dann ist die Nachmittagsgruppe ausgelastet. Somit muss auch im Kindergarten ein Wickelbereich eingeplant werden, da es nicht sinnvoll wäre, mit jedem Wickelkind wieder in die Kinderkrippe zu gehen. Alternativ könnten der Wickelbereich und die Toiletten so geplant werden, dass sie von Kinderkrippe und Kindergarten optimal benutzt werden können.
  • Auch die Garderoben sollten nahe beieinander sein, da die gemeinsame Betreuung der Kinder auch das gemeinsame Hinaus- und Hineingehen beinhaltet.
  • Die Räume der beiden Bereiche sollten sowohl getrennt als auch verbunden werden können. Dadurch können die unterschiedlichen Altersgruppen unter sich sein, es sind aber auch gemeinsame Aktivitäten für alle Kinder möglich.
  • Da der Bezug zur Natur als hoher Wert für das Projekt definiert wurde, müssen die Außenräume von mehreren Innenräumen aus direkt erreichbar sein.
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Schritt 8
Raum- und Funktionsprogramm erstellen:
Raum- und Funktionsprogramm erstellen:

Das Raum- und Funktionsprogramm ist die Grundlage für die dann folgenden architektonischen Planungsvorschläge für das Bauvorhaben. Es beantwortet die Frage: Welche Räume für wie viele Personen welchen Alters brauchen wir wofür? Das Raum- und Funktionsprogramm ist noch kein Plan, es darf durchaus losgelöst von bautechnischen Umsetzungen erdacht werden. Es beginnt damit, übergeordnete Wünsche bzw. Nicht-Wünsche für Räume zu definieren. Der Plan für die Nutzung der Außenbereiche muss mit der pädagogischen Konzeption abgestimmt werden und ist ebenso wichtig wie die Planung der Innenräume.

Das ausgearbeitete Raum- und Funktionsprogramm wird mit der pädagogischen Aufsicht des Referats Kinderbetreuung der Abteilung Bildung im Amt der Tiroler Landesregierung besprochen und abgestimmt.

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Funktionen definieren

Um ein Raum- und Funktionsprogramm erstellen zu können, muss definiert werden, welche Funktionen (abgeleitet von den bereits definierten Bedürfnissen aller Nutzer) die Innen- und Außenräume erfüllen sollen. Diese Aufgabe können Mitglieder der Steuerungsgruppe übernehmen, wobei insbesondere PädagogInnen, Eltern und KindervertreterInnen in dieser Untergruppe vertreten sein müssen. Dieser Schritt ist mitunter zeitintensiv, denn ein Bau für so viele unterschiedliche Menschen soll sehr viele Funktionen erfüllen. Es lohnt sich, in diesen Schritt Zeit und Energie zu investieren, denn die ArchitektInnen bekommen dadurch einen genauen Einblick in das, was die AuftraggeberInnen wollen und brauchen. Funktionsabläufe müssen diskutiert und besprochen werden. Dann kann daraus ein funktionierendes Raum- und Funktionsprogramm entstehen.

  1. Die Räume sollen so gestaltet sein, dass sich unsere 30 Kinder zwischen drei und sechs Jahren möglichst frei bewegen können. Gleichzeitig brauchen die BetreuerInnen einen guten Überblick über die gesamte Gruppe. Wir möchten alle 30 Kinder als eine große Gruppe sehen, und nicht zwei getrennte Gruppen von je 15 Kindern führen. Räume für das Zusammenkommen von allen sind genauso wichtig wie Räume für Teilgruppen von sechs bis zehn Kindern.
  2. Die Außenräume sind für uns gleich wichtig wie die Innenräume. Im Freien sollen gleich viele Funktionen abgedeckt werden wie drinnen. Der Übergang von innen nach außen soll für die NutzerInnen – vor allem die Kinder – so barrierefrei wie möglich sein.
  3. Das Raumkonzept soll sowohl innen als auch außen das Fahren mit Bobby-Cars, Rollbrettern, Dreirädern usw. erlauben, denn in der Altersgruppe von zwei bis sechs Jahren ist das eine der Lieblingsbeschäftigungen der Kinder. Dafür benötigen wir eine ausreichend lange Strecke mit glattem Untergrund.
  4. Das Mittagessen wird von allen Kindern zur gleichen Zeit eingenommen. Es handelt sich dabei um ca. 40 Kinder im Alter von eineinhalb bis zwölf Jahren. Wir möchten keinen riesigen Speisesaal, der an eine laute Mensa erinnert, sondern brauchen abgetrennte Räumlichkeiten, um den Überblick nicht zu verlieren. Außerdem brauchen die eineinhalb- bis dreijährigen Kinder beim Essen Unterstützung. Andererseits soll es aber auch das Gemeinschaftsgefühl geben, dass wir alle zusammengehören und gemeinsam essen. Die Räume dürfen also nicht zu sehr getrennt sein. Außerdem sollte es möglich sein, dass FreundInnen unterschiedlichen Alters oder Geschwisterkinder – wenn sie dies wollen – gemeinsam essen können.

Die unterschiedlichen Funktionen sollten genau beschrieben werden, z. B. nach ihrer räumlichen Nähe zu anderen Funktionen. So sollte z. B. „Kleidung zum Hinausgehen anziehen“ in unmittelbarer Nähe zu „Kinder wickeln“ und „Kinder gehen auf die Toilette“ sein, für die Situation, wenn Kinder schnell von draußen herein kommen und auf die Toilette gehen oder gewickelt werden müssen. Auch ist es sinnvoll, sich zu überlegen, ob Aktivitäten laut oder leise sind, wild oder ruhig. So können zusammenpassende Bereiche oder multifunktionale Räume besser geplant werden.

Überlegungen als Basis zur Beschreibung von Funktionen:

  1. Offene oder geschlossene Gruppen?
  2. Zusammenspiel Innenräume und Außenräume
  3. Werden Kinder für manche Aktivitäten altersmäßig getrennt? Wenn ja, für welche?
  4. Selbstgekochtes oder geliefertes Essen?
  5. Veränderbare oder starre Räume?
  6. Veränderbare oder fixe Möbel?
  7. Raumaufteilung: „Laute“ Räume neben „leisen“ Räumen? Sanitärräume wo? Ist es sinnvoll, durch den Nassraum in den Garten zu kommen? Etc.
  8. Platz für Eltern für die Eingewöhnungszeit: zum Schmökern, zum Kennenlernen untereinander etc.
  9. Welches Angebot deckt welche Bedürfnisse ab?
  10. Werden bestimmte Bedürfnisse räumlich priorisiert?

Hier finden Sie ein Beispiel für die Beschreibung von Funktionen einer Kinderbetreuungseinrichtung sowie eine leere Vorlage als Arbeitsunterlage.  
LINK: Funktionen einer Kinderbetreuungseinrichtung, Beispiel
LINK: Funktionen einer Kinderbetreuungseinrichtung, leer, als Arbeitsmittel

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Schritt 9
Kostenplan erstellen
Kostenplan erstellen

Wenn die Eckpfeiler des Projekts bekannt sind, kann ein/e Bauchsachverständige/r den groben Kostenplan erstellen. Er/sie orientiert sich dabei an bekannten Richtpreisen aus der Baubranche. Zur genauen Ermittlung der Herstellkosten wird ein Leistungsverzeichnis erstellt.

Ein Kostenplan bezieht sich nicht nur auf die Investition, sondern auch auf den Betrieb einer Einrichtung. Auch die Betriebskosten müssen daher in diesem Schritt geplant und mit einer Obergrenze bemessen werden. Nur so ist es möglich, im Rahmen des Architekturwettbewerbs passende und finanzierbare Vorschläge zu bekommen.

Die Kosten- und die Finanzierungsseite des Projekts dürfen grundsätzlich nicht voneinander abgekoppelt betrachtet werden. Zum einen deckeln die Finanzierungsmöglichkeiten naturgemäß das Bauvolumen. Zum anderen können ambitionierte, überzeugende Projekte mitunter unerwartet hohe finanzielle Zuwendungen aus verschiedensten Quellen erhalten.

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Man erlangt in der Entwurfsphase eine Kostengenauigkeit von +/-15%, die dann nach der Kostenermittlung auf Basis des Leistungsverzeichnisses auf +/-2% angepasst wird.

Da ein nachhaltiges Betriebskonzept für eine Kinderbetreuungseinrichtung von besonderer Bedeutung ist, sollten die laufenden Betriebskosten in der Planung und in der Ermittlung der Herstellkosten berücksichtigt werden.

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Schritt 10
Durchführung eines Architekturwettbewerbs
Durchführung eines Architekturwettbewerbs

Kinderbetreuungseinrichtungen sind für die Nutzung durch eine breite Öffentlichkeit bestimmt und unterliegen einem öffentlichen Interesse. Aus diesem Grund sollte ein Architekturwettbewerb ausgeschrieben werden, um das beste Projekt zum besten Preis zu erhalten. Eine gute, qualitativ hochwertige Planung liefert für das gleiche Geld mehr Qualität, die wiederum eine nachhaltige Zufriedenheit aller Beteiligten zur Folge hat. Eine Wettbewerbsausschreibung dient auch dazu, alle Bedürfnisse und Inhalte des Bauvorhabens auf einen Punkt zu bringen.
Die pädagogische Konzeption und das Raum- und Funktionsprogramm bilden die Grundlage für die Ausschreibung des Wettbewerbs!

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Faire Bedingungen

Die Ausschreibung des Wettbewerbs muss von einem externen Wettbewerbsbüro (in der Regel ein Architekturbüro) erstellt werden. Die Ausschreibung enthält alle Rahmenbedingungen und Parameter des Projekts, damit alle beteiligten Architekturbüros mit denselben Bedingungen starten.

Die teilnehmenden ArchitektInnen müssen genau gebrieft werden, um den Bedürfnissen der NutzerInnen entsprechend planen zu können. Die pädagogische Konzeption ist die Basis für die Definition der Funktionen und in Folge für die Entwicklung des Raum- und Funktionsprogramms. Das Raum- und Funktionsprogramm wiederum muss die Bedürfnisse und Ziele des Projekts erfüllen.
Das Briefing wird dem Wettbewerbsbüro anvertraut, das die Wettbewerbsunterlagen erstellt. Die dort tätigen Personen müssen die pädagogische Konzeption in die Ausschreibungsunterlagen aufnehmen.

Die Jury

Für die Auswahl des besten Projekts ist eine fachlich und sachlich kompetente Jury notwendig. Mitglieder der Steuerungsgruppe sollten in der Jury vertreten sein. Sie sind mit den Bedingungen, die das Projekt erfüllen muss, am besten vertraut. Die ExpertInnen des Referats Kinderbetreuung der Abteilung Bildung im Amt der Tiroler Landesregierung können die Jury inhaltlich beraten. Das Verhältnis von Fachpreisrichtern (PlanerInnen, ArchitektInnen) und Sachpreisrichtern (PädagogInnen, ExpertInnen) soll 1:1 sein.

Das Ergebnis eines Architekturwettbewerbes ist ein architektonisches Konzept.

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Schritt 11
Umsetzungsphase
Umsetzungsphase

Für die Umsetzungsphase wird ein/e VertreterIn des Bauherrn bestimmt. Er/Sie vertritt die Forderungen und Wünsche des Bauherrn und kontrolliert deren Umsetzung. Die Bauausführung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den ArchitektInnen und den ausführenden Firmen. Der/Die VertreterIn des Bauherrn kann ein Mitglied der Steuerungsgruppe sein oder neu dazukommen.

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Detailplanungen

Die Ausführungsplanung muss mit den Wünschen des Bauherrn abgestimmt sein. Der funktionale Ablauf und die räumlichen Anforderungen wurden bereits im Raum- und Funktionsprogramm geplant. In der Ausführungsplanung werden atmosphärische Aspekte wie Materialisierung, Oberflächen und Beleuchtung definiert.

Die Pläne werden bei der Abteilung Bildung im Amt der Tiroler Landesregierung eingereicht. Die Bewilligung der Planunterlagen durch die Abteilung Bildung ist Voraussetzung für die Ausstellung des Baubescheides. Ohne die Prüfung und Bewilligung der Pläne durch die Abteilung Bildung kann keine Bauverhandlung zum Neu- oder Umbau einer Kinderbetreuungseinrichtung stattfinden.

Die Terminplanung wird in der Regel mit der Bauleitung und den beteiligten Firmen nach Vorgabe des Fertigstellungstermins des Bauherrn erstellt.

Die Endabnahme erfolgt gemeinsam mit ArchitektInnen, VertreterIn des Bauherrn, Behörde und Firmen.

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Schritt 12
Reflexion und Feedback
Reflexion und Feedback

Nach der Endabnahme sollte noch eine Feedbackrunde zum gemeinsamen Prozess mit der Steuerungsgruppe gemacht werden. Die Ergebnisse dieser gemeinsamen Reflexion, Vorschläge für die Verbesserung der Abläufe und andere Erfahrungswerte können an die ExpertInnen (siehe LINK Förder- & Beratungsstellen) oder auch an ArchiPäd weitergeben werden.